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ÖSTERREICHISCHE BÜRGERINITIATIVE
c/o Gerhard Lichtenauer, Ing.   Tel: 0699 12490010   Fax: 07477 490015

Text: Günter Schleser · erstellt am: 1. Juli 2007

Daheim statt Heim“: Pflegenotstand - bitte nächster Schritt!


Politiker, fürchtet Euch nicht vor notwendigen Gesetzesänderungen, auch wenn diese einiges an neuen finanziellen Mitteln erfordern!

Wie human und entwickelt wir als Gemeinwesen sein wollen, hängt von uns allen ab. Der Umgang mit hilfebedürftigen, schutzbedürftigen und alten Menschen unterliegt ständigen Herausforderungen und Anpassungserfordernissen. Oft ist auch Mut erforderlich!

Die Qualität einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten dieser Gesellschaft umgeht.



Ist-Zustand

Von den rund 380.000 Pflegegeldbeziehern sind etwa 85 % mit dem möglichst bald an den Inflationsverlust anzupassenden 7-stufigen Pflegegeld einigermaßen zufrieden, warum?

Das Pflegeproblem ist in den meisten Fällen ein solches von einigen Monaten bis einigen wenigen Jahren. Das heißt, die mit den Schwierigkeiten einhergehenden finanziellen Belastungen sind den Getroffenen und den Angehörigen zumutbar und in den Auswirkungen halbwegs verkraftbar.

Erforderliche und weitergehende Hilfestellung (auch bei Heimaufenthalt) ist mit den etablierten Angeboten der Dienstleister (gestützt von den Ländern und mit Stundensätzen zwischen € 40 bis € 80) ausreichend vorhanden.

Das ungelöste Problem, tausende Betroffene ohne ausreichende Hilfe

Etwa 15 % der Pflegegeldbezieher sind so genannte „Langzeitpflegefälle“ und das beginnt bereits mit von Geburt an behinderten Kindern bzw. durch Erkrankungen oder Unfällen betroffene jüngeren Menschen, die jahrzehntelang einen hohen Unterstützungs- und Hilfebedarf haben werden.

Demnach dürften rund 57.000 Menschen keine ausreichende Hilfe erfahren, sowohl daheim als auch in Heimen. Für diese Zahl von Hilfesuchenden wollte sich der ÖZIV vor Einführung des 1993 eingeführten Pflegegeldgesetzes primär einsetzen. Die jetzigen Regelungen stellen zwar eine gute Basis dar, es fehlt jedoch die bedarfsgerechte „offene Pflegegeldstufe“ bei hohem Hilfebedarf.

Lösungsvorschlag

Ein Lösungsmodell in Anlehnung an jenes in den skandinavischen Ländern mit „persönlicher Assistenz“ bzw. in Anlehnung an die Grundlagen „selbstbestimmten Lebens“ könnte der enormen Finanzierungslücke für diesen Personenkreis abhelfen:

  1. Die Hilfebedürftigen bzw. deren Angehörige werden von zwei besonders ausgebildeten Kräften befragt, welchen täglichen Hilfebedarf sie im Rahmen ihres persönlichen Mikrokosmos, in dem sie leben, haben (Berücksichtigung der familiären Verhältnisse, möglicher Beruf des Betroffenen und seiner Angehörigen, Leistbarkeit und Leistungsbereitschaft der Angehörigen bzw. Nahestehenden sowie genaueste Kenntnis über die Behinderungsart und deren betreuerische und unterstützenden Anforderungen, wobei letzteres keine Disziplin eines Arztes ist!).

  2. Der Staat legt jährlich fest, wie hoch der Wert einer Assistenz- bzw. Betreuungsstunde ist. In Schweden z.B. 2007: € 24 pro Stunde.

  3. Die betroffenen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter erhalten aufgrund dieser Rechnung (tägl. Assistenzstunden x Stundensatz) ein Jahresbudget zur Verfügung gestellt und müssen die bestimmungsgemäße Verwendung dieses Geldes einmal jährlich nachweisen.

Die Kriterien

  1. Die Beschäftigung solcher Hilfspersonen (nicht gemeint ist Fachpersonal) unterliegt keinem starren Schema und ist neu auszuformulieren.

  2. Es handelt sich primär um lohn- und einkommensteuerfreie Transferleistungen (alles andere ist ein Verschieben von staatlichen Geldern von einer in die andere Tasche), ausgenommen normale Dienstverhältnisse, die es für diese Aufgaben in großer Zahl geben wird.

  3. Haftpflichtversicherung und Sozialversicherunspflichten richten sich nach den Erfordernissen der Helfer.

Erläuterungen

zu a) Es muss und soll ermöglicht werden, dass durch Angehörige, Studenten, Pensionisten, Verwandte, vorübergehend nicht berufstätige Mütter, Sozialhilfeempfänger, Arbeitssuchende u.dgl. stundenweise und insbesondere dann, wenn es mit normalen Dienstverhältnissen nicht finanzierbar ist (wie z.B nachts, an Wochenenden oder an Sonn- und Feiertagen) Leistungen erbracht werden können. Bei diesen Beschäftigungsmodellen kann die jeweils aktuelle und zutreffende „Zuverdienstgrenze“ berücksichtigt werden Damit könnte auch der viel diskutierten Armut in diesem Bereich der Zahn gezogen werden und das oft kritisierte „Untätig sein müssen“ dieser Menschen wäre behoben.

zu b) Eine zwingende Besteuerung derartig niedrigschwelliger Arbeit verhindert das Tätigwerden in diesem Bereich.

zu c) Notwendig sein wird in jedem Fall eine Unfallversicherung, eine Krankenversicherung nur dann, wenn nicht anderweitig eine solche vorliegt. So sind z.B. Studenten meist bei den Eltern mitversichert, Mütter im Rahmen des Kindergeldbezuges, Pensionisten durch den Pensionsversicherungsträger, Arbeitssuchende im Rahmen der AL-Versicherung.

Pensionsversicherungsbeiträge können erforderlich und sinnvoll sein, Pensionisten oder in Karenz befindliche Mütter werden diese nicht benötigen.

Wohnbauförderungs-, AK-, Insolvenzsicherungsbeiträge und dergleichen werden kaum von Bedeutung sein, wiewohl gerade hier ein gewisser Aufschrei zu erwarten ist.

Resümee

Genauso wie jedes Pflegeproblem ein individuelles ist, ist auf die individuellen Bedürfnisse der Helfer Rücksicht zu nehmen. Mit Regelungen wie in Industrie, Gewerbe und freier Berufstätigkeit ist dem Pflegeproblem nicht beizukommen!



Weitere Informationen:

Österreichische Bürgerinitiative „Daheim statt Heimwww.daheim-statt-heim.at