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| Partner der 
 deutschen Bundesinitiative „Daheim
            statt Heim“ | |
| c/o Gerhard Lichtenauer, Ing.   Tel: 0699 12490010   Fax:
            07477 490015 | |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Jahr 2005 die Situation
  behinderter Menschen in einem Aktionsplan aufgenommen. Die Möglichkeit
  für behinderte Menschen statt in einem Heim im Gemeinwesen oder der Familie
  zu leben sowie die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit, wurden zum Ziel
  erklärt. 
  Auch verknüpft die Kommission die De-Institutionalisierung mit dem Aufbau
  einer gemeindenahen Gesundheitsversorgung und von entsprechenden Assistenz-
  und Unterstützungsleistungen. Der Disability-Action-Plan (DAP) der Kommission
  sieht die konsequente Beachtung und Anwendung der Thesen und Maßnahmen
  vor, die auch in dieser Erklärung der Bundesinitiative „Daheim statt
  Heim" besprochen werden.
  Ebenso hat die UN-Konvention  über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  alle Vertragsstaaten darauf verpflichtet sich der Selbstbestimmung, Teilnahme
  und Antidiskriminierung in allen politischen Ebenen zu widmen. Dies sind Menschenrechte,
  die den Betroffenen bisher vorenthalten wurden. Das will diese Initiative ändern!
Dass behinderte und ältere Menschen, wie andere Menschen auch, so lange
  wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und im gewohnten Umfeld leben können,
  belegt eine Vielzahl von internationalen Beispielen und Entwicklungen. In Schweden
  wurden die Behindertenheime zielstrebig abgebaut und ambulante Unterstützungen
  in der Gemeinde aufgebaut. Länder wie beispielsweise Neuseeland, Kanada
  und die USA beschreiten ähnliche Wege. Es ist nicht einsichtig, dass die
  Menschen dort hinziehen müssen, wo sie die Hilfe bekommen. 
  Vielmehr muss die notwendige Hilfe dort geleistet werden, wo die Menschen ihr
  gewohntes Umfeld haben, sich wohl fühlen und wo sie leben wollen. 
  Über viele Jahrzehnte haben die gesellschaftlichen und politischen Kräfte
  in diesem Land eine flächendeckende Versorgung älterer und behinderter
  Menschen sichergestellt und vorangetrieben. Die öffentliche Fürsorge
  für diesen Personenkreis im Bereich der Heimunterbringung ist heute in
  großem Maß verfügbar und lässt niemanden bei Alter oder
  Behinderung allein. Mit großem Engagement der Mitarbeiter und Familienangehörigen
  werden ältere und behinderte Menschen unterstützt und betreut. Diese
  Initiative erkennt ausdrücklich an, dass ältere und behinderte Menschen
  in den vergangenen Jahrzehnten aus der Isolierung und Verwahrlosung herausgeholt
  wurden und dass hoch engagierte Menschen den vermeintlich  „Schwächsten" zur
  Seite gestanden haben. Dies war für das industrielle Zeitalter und das
  20. Jahrhundert auch richtig und wichtig. Jetzt ist eine neue Zeit angebrochen. 
  In der europäischen und internationalen Behindertenpolitik hat sich ein
  Paradigmenwechsel vollzogen. Menschen mit Behinderung werden nicht weiter als  „Fürsorgeobjekte“ betrachtet,
  sondern als selbstbestimmte Menschen mit gleichen Rechten wahrgenommen.
  In Österreich fand dieser Paradigmenwechsel ganz wesentlich erstmals Ausdruck
  im Bundespflegegeldgesetz (1993), das eine bedarfsorientierte Geldleistung
  für nötige Assistenzleistungen vorsah, mit dem Zweck, "pflegebedürftigen
  Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern
  sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes
  Leben zu führen." In der real existierenden Umsetzung dieses
  Bundesgesetzes wurde diese Intention des Gesetzgebers nach inzwischen 14 Jahren
  leider mehr als verfehlt.
  Ein weiterer wichtiger Meilenstein war das 1997 in die österreichische
  Bundesverfassung (BV-G Artikel 7) aufgenommene Benachteiligungsverbot als Staatszielbestimmung.
  Dort heißt es: ”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
  werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die
  Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen
  des täglichen Lebens zu gewährleisten.”
  Das mit einigen Abstrichen seit 2006 bestehende Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz
  soll Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
  verhindern oder beseitigen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der
  Gesellschaft ermöglichen.
  Diese zum Teil erfreulichen Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene benötigen
  jedoch dringend Korrekturen und Weiterentwicklungen um die vielfältig,
  weiterhin bestehenden Benachteiligungen aufgrund Behinderung wirksam auszuräumen
  und Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen
  auf allen Ebenen zu sichern.
  Die Bedeutung der Menschen- und Bürgerrechte für Menschen mit behinderungs-
  oder altersbedingtem Hilfsbedarf stehen auch international im Mittelpunkt. 
  In der aktuellen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
  Behinderung steht in Artikel 19, dass "Menschen mit Behinderungen
  gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz zu wählen
  und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind,
  in besonderen Wohnformen zu leben". Also keine Heime und mehr
  Unterstützung in der selbst gewählten Wohnform. Konkret ist gefordert: "Zugang
  zu einer Reihe von häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen
  Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen
  Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in und der Teilhabe an der
  Gemeinschaft sowie zur Verhütung von Isolation und Absonderung von der
  Gemeinschaft notwendig ist".
  Das Ziel der Erreichung einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, auch im
  Bereich der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarf,
  wie dies durch die Verfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz und die
  aktuelle UN-Konvention vorgegeben ist, ist auch am aktuellen Regierungsprogramm
  der neuen  österreichischen Koalitionsregierung in entsprechenden Passagen
  abzulesen. So wird die Etablierung von bedürfnisgerechter Pflege, Betreuung
  bzw. Assistenz mit echter Wahlfreiheit der Wohn- und Betreuungsform für
  jeden, also unabhängig von Art und Schwere der Behinderung oder dem Alter
  angestrebt, wie dies z.B. auch in der Regierungserklärung vom 16.1.2007
  durch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zum Ausdruck kommt:
  „Jeder und jede soll sich für die Art von Pflege entscheiden
  dürfen, die den jeweiligen Bedürfnissen entspricht“
  Wie seit Regierungsantritt die innenpolitischen Auseinandersetzungen und Lösungsversuche
  erkennbar waren, scheint in der Umsetzung ambitionierter Absichten jedoch  „guter
  Rat teuer“.
  Der Teilhabegedanke muss aber immer mehr den Fürsorgegedanken ablösen
  und ist in der Praxis endlich konsequent umgesetzt werden. 
  Alle Mitarbeiter und Verantwortliche im bestehenden Hilfesystem müssen
  sich an neuen Vorgaben und Leitlinien orientieren. Es gilt, individuelle, inklusionsfördernde,
  bedarfsgerechte und     gemeindeorientierte Unterstützungsformen
  für ältere und behinderte Menschen zu entwickeln.
  Die Umsteuerung und Umsetzung wird nicht nur mit Hilfe kreativer Ideen für
  die Entwicklung von Gemeinwesen - und Gemeinwohlorientierung gelingen, sondern
  bedarf der Kooperation von Betroffenen, Kosten- und Leistungsträgern,
  Politik und Verwaltung. Nicht gegen, sondern miteinander können wir Menschen-
  und Bürgerrechte umsetzen.
  Forderungen, die dies ausdrücken sind u.a.:
Eine Initiative, die grundsätzlich jede Form des Zusammenlebens älterer
    und behinderter Menschen ablehnt, geht an den Wünschen und der Lebenswirklichkeit
    der Menschen vorbei, denen sie eine Hilfe sein möchte. Daher ist es
    unerlässlich, im Rahmen einer De-Institutionalisierung zu klären,
    was man möchte und was man nicht erreichen möchte. 
    Diese Initiative hat sich zur Aufgabe gesetzt, Menschen- und Bürgerrechte älterer
    und behinderter Menschen generell zum Maßstab staatlichen und gesellschaftlichen
    Handelns zu machen. Dabei ist primär die besondere Situation dieser
    Menschen in Wohnheimen zu problematisieren. Es geht uns ganz besonders um
    den Rückbau von Heimplätzen in Großeinrichtungen und Einrichtungen,
    die aufgrund Ihrer Konzeption und Ihres Aufbaus nicht gemeindenah arbeiten
    und die Selbstbestimmung behinderter und  älterer Menschen aus
    diesen Gründen nicht fördern. Es geht auch weniger um die Beschwörung „ambulanter" Formen
    und die Verurteilung „stationärer"  Formen. Internationale
    Erfahrungen zeigen, dass der Grabenkrieg zwischen ambulant und stationär
    aufgehoben werden kann. Individuelle und bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen
    für behinderte und ältere Menschen können und müssen
    unabhängig von diesen Begrifflichkeiten etabliert werden.  
    Bei der Umsteuerung im Hilfesystem gibt es gerade dort viel zu lernen, wo
    schon heute Menschen mit Behinderung und psychisch erkrankte Menschen in
    kleinen Wohngruppen betreut werden. Im Deutschland, Schleswig-Holstein haben
    die „Betreuten Wohngruppen"  den Status teilstationärer Einrichtungen.
    Die Unterscheidung „ambulant",  „teil-, vollstationär" soll
    in Zukunft überflüssig sein. Die Betreuten Wohngruppen bieten die
    Möglichkeit, einer bedarfsgerechten, individuellen Ausgestaltung der
    Hilfen.
    Sowohl solche „Wohngruppen"  als auch das „Ambulant Betreute
    Wohnen" werden neue Aufgaben bekommen. Die individuelle Hilfeleistung
    ist das eine, sozial räumlich orientierte Leistungen werden das andere
    sein. Die Einbeziehung der Nachbarschaft und die Initiierung von Bürgerhilfe
    und von Patenschaften werden zu dem beitragen, was heute mit  „Inklusion" gemeint
    ist.
    Ein Baustopp für neue  "Heime" ist unabdingbare Notwendigkeit.
    Niemand will in einem  "Heim" leben, wenn ihm ambulante Alternativen
    zur Verfügung stehen, die seine Hilfebedarfe decken. Selbst gut geführte "Heime" können
    durch ihre zwangsläufigen strukturellen Grenzen niemals ein Leben mitten
    in der Gemeinde ersetzen.
    Die Produktion von  „Kollektivgütern" produziert in hohem
    Maße „Schutzfaktoren" (WHO, auch zitiert im Grünbuch
    der EU) für psychisch erkrankte Menschen. Über diese Arbeit lässt
    sich viel lernen in den „Offenen Hilfen" (Kontaktstellen, Ambulante
    Zentren, Begegnungsstätten) im Bereich der gemeindenahen psychiatrischen
    Versorgung. Diese häufig zuwendungsfinanzierten Arbeitsfelder/Sozialräume
    müssen unbedingt gestärkt werden. Gerade hier entwickeln sich Selbsthilfenetzwerke,
    Gemeindenähe, Partizipation, entwickelt sich Veranstaltungskultur, Anti-Stigma-Arbeit
    und Öffnung.
    Das „Daheim" und sein soziales Umfeld gilt es zu gestalten. Die
    Weiter- und Neuentwicklung von Lebensformen behinderter Menschen, psychisch
    erkrankter Menschen, pflegebedürftiger alter Menschen in der Gemeinde,
    im Dorf, im Stadtteil bedarf der Anti-Stigma-Arbeit und der Aufklärung.
    Die Politik wird den Bürgern und Bürgerinnen helfen müssen,
    die objektiv steigende Hilfebedürftigkeit und auch die  „Helfensbedürftigkeit" (Dörner)
    zu erkennen und entsprechend zu handeln. Womöglich brauchen wir so etwas
    wie ein „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Unterstützung
    des kommunalen Hilfesystems".
Die Marktorientierung und -steuerung, die vom Gesetzgeber gewollt wurde,
    muss kontrolliert werden. Ein rein marktgesteuertes Hilfesystem kann nur
    ungleich behandeln. Damit also die  "Schwächsten" (schwer
    mehrfach behinderte Menschen, schwer chronisch psychisch erkrankte Menschen)
    nicht vernachlässigt werden, müssen Staat/Politik deren Interessen
    wahren. Der Hilfebedarf dieser Personengruppen ist zu gewährleisten.
    Es ist fraglich, ob der Kundenbegriff hier hilfreich ist. Der hilfebedürftige
    Bürger hat Rechte und den Anspruch auf Anerkennung und Solidarität
    von den Mitbürgerinnen und Mitbürgern. 
    Ein Wunsch- und Wahlrecht muss für jeden Menschen verwirklicht und beachtet
    werden – dann wird im Rahmen bedarfsdeckender Geldleistungen (Pflegegeld
    / Persönliches Assistenzbudget) in die Hand derer, die Hilfe benötigen,
    eine Souveränität für behinderte Menschen geschaffen, die
    mehr einem Arbeit- und Auftraggeber entspricht als einem Kunden. 
Bei allen Schritten der Umsetzung ist auf den unterschiedlichen Hilfebedarf
    der Menschen zu achten. Menschen mit Down-Syndrom benötigen andere Hilfen
    als Frauen mit Rett-Syndrom und psychisch erkrankte Menschen benötigen
    andere Hilfen als Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Die Gruppe
    der behinderten und älteren Menschen ist ein extrem inhomogener Personenkreis.
    Ein Umbau des Unterstützungssystems muss die Balance zwischen Selbstbestimmung
    und Fürsorge, zwischen Privatheit und Sicherheit sowie zwischen Autonomie
    und Vereinsamung halten. Die Vertreter der verschiedenen Selbsthilfeorganisationen
    und Angehörigengruppen sind deshalb einzubinden. 
    Im Prozess der Umsteuerung des Hilfesystems, ist zu gewährleisten, dass
    auch für schwerstbehinderte Menschen mit einem Pflege- und Betreuungsbedarf
    rund um die Uhr und für schwer chronisch psychisch erkrankte Menschen
    weiterhin angemessene und menschenwürdige Formen des Lebens und der
    Betreuung erhalten bleiben, bzw. neu entwickelt werden. 
    Diese Menschen dürfen weder vernachlässigenden Situationen ausgesetzt
    sein, noch darf man sie in den Heimen allein lassen. Die „Ambulantisierung" darf
    nicht zur heimlichen  „Selektion" führen. Übergangsprozesse
    müssen gerade für die „Schwächsten"  verantwortlich
    gestaltet werden. 
    Es muss gewährleistet sein, dass auch schwerstbehinderte und schwerst
    mehrfachbehinderte Menschen unter Einbeziehung von bedarfsgerechten Pflegegeld-
    Leistungen und/oder persönliche Assistenzbudgets, in selbst gewählten
    Wohn- und Betreuungsformen Leben können. 
    Wenn dies in Eigenkompetenz nicht (oder nicht mehr) realisierbar ist, ein
    Netzwerk an familiärer und nachbarschaftlicher Unterstützung fehlt
    oder dieses dazu nicht in der Lage ist, die nötige Organisationskompetenz
    für ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ersetzen, soll die
    Selbsthilfe durch bürgerschaftliche Hilfen zuverlässig, dauerhaft
    menschenwürdig durch Betreuung in kleinen Gruppen und familienähnlichen,
    wohnortnahen Strukturen ermöglicht werden.
Die Gestaltung der Veränderung im Hilfesystem muss langfristig angelegt sein. An den Veränderungen des Hilfesystems in Schweden wird seit 30 Jahren erfolgreich gearbeitet. Viel Fortbildungs- und Aufklärungsarbeit wird auch in Österreich notwendig sein, um mit der Neuorientierung in der Praxis beginnen zu können. Von der kommunalen Verwaltung, über Rehabilitations- und Einrichtungsträger bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern sind alle in differenzierter Weise einzubeziehen, damit die Umsteuerung im Hilfesystem, vor allem natürlich im Interesse der hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger nachhaltig, "verlässlich und verallgemeinerbar" (Dörner) werden kann.
Wie eingangs erwähnt, gab und gibt es in Österreich Ansätze,
    das Hilfesystem an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Bürger
    auszurichten (Bundespflegegeldgesetz, Regierungsprogramm).
    Lösungsmodelle, die aber fast nichts kosten dürfen, werden keinen
    Wert haben, sondern die Not der Betroffenen und der Mit-Betroffenen weiter
    ins unerträgliche steigern. 
    Notlösungen als Grundlage für Neuregelungen herzunehmen, nur weil
    sie billig sind, entspricht keiner verantwortungsvollen, nachhaltigen Sozialpolitik.
    Erster Schritt muss die Anerkennung von internationalen Entwicklungen zur
    Sicherung von Bürger- und Menschenrechten für behinderte Menschen
    sein.
    Zweiter notwendiger Schritt in Richtung einer Lösung, der in der aktuell äußerst
    verfahrenen Situation, muss das Bekenntnis zu einer solidarisch getragenen,
    bedarfsdeckenden Pflegesicherung sein!
    Dritter Schritt ist die Anerkennung und Nachahmung von Lösungen anderer
    Staaten, die bereits Jahrzehnte Vorsprung haben auf einem Weg, den Österreich
    früher oder später ohnehin gehen muss.
Eine Stärkung der  „ambulanten" Lebensformen behinderter
    Menschen erfordert zugleich neue Ideen zur Integration behinderter Menschen
    in das Arbeitsleben, die Stärkung niedrigschwelliger Arbeitsmöglichkeiten,
    die Weiterentwicklung bestehender Konzepte der Werkstätten für
    Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung der Entwicklung von „Integrationsbetrieben". „Ambulantisierung",
    Leben im Gemeinwesen ohne Arbeitsmöglichkeiten können zu so etwas
    wie ambulanter Hospitalisierung führen. Für die Entwicklung von
    praktizierbaren,  ökonomisch machbaren Arbeitsmöglichkeiten ist
    vor allem eine Abstimmung mit der maßgeblichen Steuergesetzgebung notwendig. 
    Zurzeit steigt die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung und der
    Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen. Diese
    Einrichtungen weiterzuentwickeln, muss Ziel einer gemeindeorientierten Politik
    für behinderte Menschen sein. Es müssen Alternativen und Lösungen
    wie die „virtuelle Werkstatt" gefunden und umgesetzt werden, um
    den Zulauf in WfbMs zu bremsen und mehr behinderten Menschen die Chance auf
    Teilhabe am Arbeitsleben im „ersten Arbeitsmarkt“ zu geben.
    Auch die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen berücksichtigt
    werden. Der Umbau des Hilfesystems wird nur gelingen, wenn alle Beteiligten
    in diesen Prozess einbezogen werden. Denn es geht nicht nur um neue institutionelle
    Strukturen, sondern um ein neues Denken und Handeln in Politik und Praxis
    für behinderte Menschen.