ÖSTERREICHISCHE BÜRGERINITIATIVE |
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Partner der
deutschen Bundesinitiative „Daheim
statt Heim“ |
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c/o Gerhard Lichtenauer, Ing. Tel: 0699 12490010 Fax:
07477 490015 |
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Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Jahr 2005 die Situation
behinderter Menschen in einem Aktionsplan aufgenommen. Die Möglichkeit
für behinderte Menschen statt in einem Heim im Gemeinwesen oder der Familie
zu leben sowie die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit, wurden zum Ziel
erklärt.
Auch verknüpft die Kommission die De-Institutionalisierung mit dem Aufbau
einer gemeindenahen Gesundheitsversorgung und von entsprechenden Assistenz-
und Unterstützungsleistungen. Der Disability-Action-Plan (DAP) der Kommission
sieht die konsequente Beachtung und Anwendung der Thesen und Maßnahmen
vor, die auch in dieser Erklärung der Bundesinitiative „Daheim statt
Heim" besprochen werden.
Ebenso hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
alle Vertragsstaaten darauf verpflichtet sich der Selbstbestimmung, Teilnahme
und Antidiskriminierung in allen politischen Ebenen zu widmen. Dies sind Menschenrechte,
die den Betroffenen bisher vorenthalten wurden. Das will diese Initiative ändern!
Dass behinderte und ältere Menschen, wie andere Menschen auch, so lange
wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und im gewohnten Umfeld leben können,
belegt eine Vielzahl von internationalen Beispielen und Entwicklungen. In Schweden
wurden die Behindertenheime zielstrebig abgebaut und ambulante Unterstützungen
in der Gemeinde aufgebaut. Länder wie beispielsweise Neuseeland, Kanada
und die USA beschreiten ähnliche Wege. Es ist nicht einsichtig, dass die
Menschen dort hinziehen müssen, wo sie die Hilfe bekommen.
Vielmehr muss die notwendige Hilfe dort geleistet werden, wo die Menschen ihr
gewohntes Umfeld haben, sich wohl fühlen und wo sie leben wollen.
Über viele Jahrzehnte haben die gesellschaftlichen und politischen Kräfte
in diesem Land eine flächendeckende Versorgung älterer und behinderter
Menschen sichergestellt und vorangetrieben. Die öffentliche Fürsorge
für diesen Personenkreis im Bereich der Heimunterbringung ist heute in
großem Maß verfügbar und lässt niemanden bei Alter oder
Behinderung allein. Mit großem Engagement der Mitarbeiter und Familienangehörigen
werden ältere und behinderte Menschen unterstützt und betreut. Diese
Initiative erkennt ausdrücklich an, dass ältere und behinderte Menschen
in den vergangenen Jahrzehnten aus der Isolierung und Verwahrlosung herausgeholt
wurden und dass hoch engagierte Menschen den vermeintlich „Schwächsten" zur
Seite gestanden haben. Dies war für das industrielle Zeitalter und das
20. Jahrhundert auch richtig und wichtig. Jetzt ist eine neue Zeit angebrochen.
In der europäischen und internationalen Behindertenpolitik hat sich ein
Paradigmenwechsel vollzogen. Menschen mit Behinderung werden nicht weiter als „Fürsorgeobjekte“ betrachtet,
sondern als selbstbestimmte Menschen mit gleichen Rechten wahrgenommen.
In Österreich fand dieser Paradigmenwechsel ganz wesentlich erstmals Ausdruck
im Bundespflegegeldgesetz (1993), das eine bedarfsorientierte Geldleistung
für nötige Assistenzleistungen vorsah, mit dem Zweck, "pflegebedürftigen
Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern
sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes
Leben zu führen." In der real existierenden Umsetzung dieses
Bundesgesetzes wurde diese Intention des Gesetzgebers nach inzwischen 14 Jahren
leider mehr als verfehlt.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein war das 1997 in die österreichische
Bundesverfassung (BV-G Artikel 7) aufgenommene Benachteiligungsverbot als Staatszielbestimmung.
Dort heißt es: ”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die
Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen
des täglichen Lebens zu gewährleisten.”
Das mit einigen Abstrichen seit 2006 bestehende Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz
soll Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
verhindern oder beseitigen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft ermöglichen.
Diese zum Teil erfreulichen Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene benötigen
jedoch dringend Korrekturen und Weiterentwicklungen um die vielfältig,
weiterhin bestehenden Benachteiligungen aufgrund Behinderung wirksam auszuräumen
und Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen
auf allen Ebenen zu sichern.
Die Bedeutung der Menschen- und Bürgerrechte für Menschen mit behinderungs-
oder altersbedingtem Hilfsbedarf stehen auch international im Mittelpunkt.
In der aktuellen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung steht in Artikel 19, dass "Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz zu wählen
und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind,
in besonderen Wohnformen zu leben". Also keine Heime und mehr
Unterstützung in der selbst gewählten Wohnform. Konkret ist gefordert: "Zugang
zu einer Reihe von häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen
Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen
Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in und der Teilhabe an der
Gemeinschaft sowie zur Verhütung von Isolation und Absonderung von der
Gemeinschaft notwendig ist".
Das Ziel der Erreichung einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, auch im
Bereich der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarf,
wie dies durch die Verfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz und die
aktuelle UN-Konvention vorgegeben ist, ist auch am aktuellen Regierungsprogramm
der neuen österreichischen Koalitionsregierung in entsprechenden Passagen
abzulesen. So wird die Etablierung von bedürfnisgerechter Pflege, Betreuung
bzw. Assistenz mit echter Wahlfreiheit der Wohn- und Betreuungsform für
jeden, also unabhängig von Art und Schwere der Behinderung oder dem Alter
angestrebt, wie dies z.B. auch in der Regierungserklärung vom 16.1.2007
durch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zum Ausdruck kommt:
„Jeder und jede soll sich für die Art von Pflege entscheiden
dürfen, die den jeweiligen Bedürfnissen entspricht“
Wie seit Regierungsantritt die innenpolitischen Auseinandersetzungen und Lösungsversuche
erkennbar waren, scheint in der Umsetzung ambitionierter Absichten jedoch „guter
Rat teuer“.
Der Teilhabegedanke muss aber immer mehr den Fürsorgegedanken ablösen
und ist in der Praxis endlich konsequent umgesetzt werden.
Alle Mitarbeiter und Verantwortliche im bestehenden Hilfesystem müssen
sich an neuen Vorgaben und Leitlinien orientieren. Es gilt, individuelle, inklusionsfördernde,
bedarfsgerechte und gemeindeorientierte Unterstützungsformen
für ältere und behinderte Menschen zu entwickeln.
Die Umsteuerung und Umsetzung wird nicht nur mit Hilfe kreativer Ideen für
die Entwicklung von Gemeinwesen - und Gemeinwohlorientierung gelingen, sondern
bedarf der Kooperation von Betroffenen, Kosten- und Leistungsträgern,
Politik und Verwaltung. Nicht gegen, sondern miteinander können wir Menschen-
und Bürgerrechte umsetzen.
Forderungen, die dies ausdrücken sind u.a.:
Eine Initiative, die grundsätzlich jede Form des Zusammenlebens älterer
und behinderter Menschen ablehnt, geht an den Wünschen und der Lebenswirklichkeit
der Menschen vorbei, denen sie eine Hilfe sein möchte. Daher ist es
unerlässlich, im Rahmen einer De-Institutionalisierung zu klären,
was man möchte und was man nicht erreichen möchte.
Diese Initiative hat sich zur Aufgabe gesetzt, Menschen- und Bürgerrechte älterer
und behinderter Menschen generell zum Maßstab staatlichen und gesellschaftlichen
Handelns zu machen. Dabei ist primär die besondere Situation dieser
Menschen in Wohnheimen zu problematisieren. Es geht uns ganz besonders um
den Rückbau von Heimplätzen in Großeinrichtungen und Einrichtungen,
die aufgrund Ihrer Konzeption und Ihres Aufbaus nicht gemeindenah arbeiten
und die Selbstbestimmung behinderter und älterer Menschen aus
diesen Gründen nicht fördern. Es geht auch weniger um die Beschwörung „ambulanter" Formen
und die Verurteilung „stationärer" Formen. Internationale
Erfahrungen zeigen, dass der Grabenkrieg zwischen ambulant und stationär
aufgehoben werden kann. Individuelle und bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen
für behinderte und ältere Menschen können und müssen
unabhängig von diesen Begrifflichkeiten etabliert werden.
Bei der Umsteuerung im Hilfesystem gibt es gerade dort viel zu lernen, wo
schon heute Menschen mit Behinderung und psychisch erkrankte Menschen in
kleinen Wohngruppen betreut werden. Im Deutschland, Schleswig-Holstein haben
die „Betreuten Wohngruppen" den Status teilstationärer Einrichtungen.
Die Unterscheidung „ambulant", „teil-, vollstationär" soll
in Zukunft überflüssig sein. Die Betreuten Wohngruppen bieten die
Möglichkeit, einer bedarfsgerechten, individuellen Ausgestaltung der
Hilfen.
Sowohl solche „Wohngruppen" als auch das „Ambulant Betreute
Wohnen" werden neue Aufgaben bekommen. Die individuelle Hilfeleistung
ist das eine, sozial räumlich orientierte Leistungen werden das andere
sein. Die Einbeziehung der Nachbarschaft und die Initiierung von Bürgerhilfe
und von Patenschaften werden zu dem beitragen, was heute mit „Inklusion" gemeint
ist.
Ein Baustopp für neue "Heime" ist unabdingbare Notwendigkeit.
Niemand will in einem "Heim" leben, wenn ihm ambulante Alternativen
zur Verfügung stehen, die seine Hilfebedarfe decken. Selbst gut geführte "Heime" können
durch ihre zwangsläufigen strukturellen Grenzen niemals ein Leben mitten
in der Gemeinde ersetzen.
Die Produktion von „Kollektivgütern" produziert in hohem
Maße „Schutzfaktoren" (WHO, auch zitiert im Grünbuch
der EU) für psychisch erkrankte Menschen. Über diese Arbeit lässt
sich viel lernen in den „Offenen Hilfen" (Kontaktstellen, Ambulante
Zentren, Begegnungsstätten) im Bereich der gemeindenahen psychiatrischen
Versorgung. Diese häufig zuwendungsfinanzierten Arbeitsfelder/Sozialräume
müssen unbedingt gestärkt werden. Gerade hier entwickeln sich Selbsthilfenetzwerke,
Gemeindenähe, Partizipation, entwickelt sich Veranstaltungskultur, Anti-Stigma-Arbeit
und Öffnung.
Das „Daheim" und sein soziales Umfeld gilt es zu gestalten. Die
Weiter- und Neuentwicklung von Lebensformen behinderter Menschen, psychisch
erkrankter Menschen, pflegebedürftiger alter Menschen in der Gemeinde,
im Dorf, im Stadtteil bedarf der Anti-Stigma-Arbeit und der Aufklärung.
Die Politik wird den Bürgern und Bürgerinnen helfen müssen,
die objektiv steigende Hilfebedürftigkeit und auch die „Helfensbedürftigkeit" (Dörner)
zu erkennen und entsprechend zu handeln. Womöglich brauchen wir so etwas
wie ein „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Unterstützung
des kommunalen Hilfesystems".
Die Marktorientierung und -steuerung, die vom Gesetzgeber gewollt wurde,
muss kontrolliert werden. Ein rein marktgesteuertes Hilfesystem kann nur
ungleich behandeln. Damit also die "Schwächsten" (schwer
mehrfach behinderte Menschen, schwer chronisch psychisch erkrankte Menschen)
nicht vernachlässigt werden, müssen Staat/Politik deren Interessen
wahren. Der Hilfebedarf dieser Personengruppen ist zu gewährleisten.
Es ist fraglich, ob der Kundenbegriff hier hilfreich ist. Der hilfebedürftige
Bürger hat Rechte und den Anspruch auf Anerkennung und Solidarität
von den Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Ein Wunsch- und Wahlrecht muss für jeden Menschen verwirklicht und beachtet
werden – dann wird im Rahmen bedarfsdeckender Geldleistungen (Pflegegeld
/ Persönliches Assistenzbudget) in die Hand derer, die Hilfe benötigen,
eine Souveränität für behinderte Menschen geschaffen, die
mehr einem Arbeit- und Auftraggeber entspricht als einem Kunden.
Bei allen Schritten der Umsetzung ist auf den unterschiedlichen Hilfebedarf
der Menschen zu achten. Menschen mit Down-Syndrom benötigen andere Hilfen
als Frauen mit Rett-Syndrom und psychisch erkrankte Menschen benötigen
andere Hilfen als Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Die Gruppe
der behinderten und älteren Menschen ist ein extrem inhomogener Personenkreis.
Ein Umbau des Unterstützungssystems muss die Balance zwischen Selbstbestimmung
und Fürsorge, zwischen Privatheit und Sicherheit sowie zwischen Autonomie
und Vereinsamung halten. Die Vertreter der verschiedenen Selbsthilfeorganisationen
und Angehörigengruppen sind deshalb einzubinden.
Im Prozess der Umsteuerung des Hilfesystems, ist zu gewährleisten, dass
auch für schwerstbehinderte Menschen mit einem Pflege- und Betreuungsbedarf
rund um die Uhr und für schwer chronisch psychisch erkrankte Menschen
weiterhin angemessene und menschenwürdige Formen des Lebens und der
Betreuung erhalten bleiben, bzw. neu entwickelt werden.
Diese Menschen dürfen weder vernachlässigenden Situationen ausgesetzt
sein, noch darf man sie in den Heimen allein lassen. Die „Ambulantisierung" darf
nicht zur heimlichen „Selektion" führen. Übergangsprozesse
müssen gerade für die „Schwächsten" verantwortlich
gestaltet werden.
Es muss gewährleistet sein, dass auch schwerstbehinderte und schwerst
mehrfachbehinderte Menschen unter Einbeziehung von bedarfsgerechten Pflegegeld-
Leistungen und/oder persönliche Assistenzbudgets, in selbst gewählten
Wohn- und Betreuungsformen Leben können.
Wenn dies in Eigenkompetenz nicht (oder nicht mehr) realisierbar ist, ein
Netzwerk an familiärer und nachbarschaftlicher Unterstützung fehlt
oder dieses dazu nicht in der Lage ist, die nötige Organisationskompetenz
für ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ersetzen, soll die
Selbsthilfe durch bürgerschaftliche Hilfen zuverlässig, dauerhaft
menschenwürdig durch Betreuung in kleinen Gruppen und familienähnlichen,
wohnortnahen Strukturen ermöglicht werden.
Die Gestaltung der Veränderung im Hilfesystem muss langfristig angelegt sein. An den Veränderungen des Hilfesystems in Schweden wird seit 30 Jahren erfolgreich gearbeitet. Viel Fortbildungs- und Aufklärungsarbeit wird auch in Österreich notwendig sein, um mit der Neuorientierung in der Praxis beginnen zu können. Von der kommunalen Verwaltung, über Rehabilitations- und Einrichtungsträger bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern sind alle in differenzierter Weise einzubeziehen, damit die Umsteuerung im Hilfesystem, vor allem natürlich im Interesse der hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger nachhaltig, "verlässlich und verallgemeinerbar" (Dörner) werden kann.
Wie eingangs erwähnt, gab und gibt es in Österreich Ansätze,
das Hilfesystem an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Bürger
auszurichten (Bundespflegegeldgesetz, Regierungsprogramm).
Lösungsmodelle, die aber fast nichts kosten dürfen, werden keinen
Wert haben, sondern die Not der Betroffenen und der Mit-Betroffenen weiter
ins unerträgliche steigern.
Notlösungen als Grundlage für Neuregelungen herzunehmen, nur weil
sie billig sind, entspricht keiner verantwortungsvollen, nachhaltigen Sozialpolitik.
Erster Schritt muss die Anerkennung von internationalen Entwicklungen zur
Sicherung von Bürger- und Menschenrechten für behinderte Menschen
sein.
Zweiter notwendiger Schritt in Richtung einer Lösung, der in der aktuell äußerst
verfahrenen Situation, muss das Bekenntnis zu einer solidarisch getragenen,
bedarfsdeckenden Pflegesicherung sein!
Dritter Schritt ist die Anerkennung und Nachahmung von Lösungen anderer
Staaten, die bereits Jahrzehnte Vorsprung haben auf einem Weg, den Österreich
früher oder später ohnehin gehen muss.
Eine Stärkung der „ambulanten" Lebensformen behinderter
Menschen erfordert zugleich neue Ideen zur Integration behinderter Menschen
in das Arbeitsleben, die Stärkung niedrigschwelliger Arbeitsmöglichkeiten,
die Weiterentwicklung bestehender Konzepte der Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung der Entwicklung von „Integrationsbetrieben". „Ambulantisierung",
Leben im Gemeinwesen ohne Arbeitsmöglichkeiten können zu so etwas
wie ambulanter Hospitalisierung führen. Für die Entwicklung von
praktizierbaren, ökonomisch machbaren Arbeitsmöglichkeiten ist
vor allem eine Abstimmung mit der maßgeblichen Steuergesetzgebung notwendig.
Zurzeit steigt die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung und der
Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen. Diese
Einrichtungen weiterzuentwickeln, muss Ziel einer gemeindeorientierten Politik
für behinderte Menschen sein. Es müssen Alternativen und Lösungen
wie die „virtuelle Werkstatt" gefunden und umgesetzt werden, um
den Zulauf in WfbMs zu bremsen und mehr behinderten Menschen die Chance auf
Teilhabe am Arbeitsleben im „ersten Arbeitsmarkt“ zu geben.
Auch die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen berücksichtigt
werden. Der Umbau des Hilfesystems wird nur gelingen, wenn alle Beteiligten
in diesen Prozess einbezogen werden. Denn es geht nicht nur um neue institutionelle
Strukturen, sondern um ein neues Denken und Handeln in Politik und Praxis
für behinderte Menschen.